Ausbildung zum/r Psychoanalytiker /Psychoanalytikerin nach den Richtlinien der DPV
Das Alexander-Mitscherlich-Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e. V. (AMI) bietet eine Ausbildung in hochfrequenter Psychoanalyse nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung e.V. (DPV), einem Zweig der International Psychoanalytical Association (IPA), an.
Ausbildungskandidaten/innen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können auf Antrag die Mitgliedschaft der DPV und der IPA erwerben.
Das Curriculum des AMI berücksichtigt die Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PThG), die Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT), die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer und die Ausbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Bundeslandes Hessen sowie die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Psychotherapie-Richtlinien und besitzt die volle Anerkennung der genannten staatlichen Institutionen für Ärzte/innen und Psychologen/innen.
1. Berufliche Voraussetzungen
Begrifflich wird aus formal-juristischen Gründen bisher zwischen Ausbildung (Psychologen/innen) und Weiterbildung (Ärzte/innen) unterschieden. Inhaltlich unterscheiden sich die Ausbildungsgänge zwischen diesen Berufsgruppen jedoch nicht. Im Einzelnen werden folgende Aus- und Weiterbildungen angeboten.
Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker/in für Psychologen/innen
Als Voraussetzung gilt ein abgeschlossenes Psychologie-Studium als Dipl.-Psych., M. Sc. Psychologie sowie als M. A., wobei über letztere im Einzelfall entschieden wird. Die Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker/in kann mit der Ausbildung für Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TfP) kombiniert werden, was eine allgemein übliche Praxis ist. (sog. integrierte - früher auch „verklammerte“- Ausbildung)
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Psychoanalyse für Ärzte
Die Voraussetzung stellt ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Approbation als Arzt dar.
Ausbildung in Psychoanalyse für andere akademische Berufe
Jeder/e Akademiker/in mit einem Hochschulabschluss kann zum/zur Psychoanalytiker/in ausgebildet werden. Mit einer Zulassung bei den Krankenkassen können jedoch nur Ärzte/innen und Psychologen/innen rechnen. Ausbildungskandidaten dieser beiden Berufsgruppen können ihre Ausbildungsfälle über die Institutsambulanz des AMI abrechnen. Angehörige anderer akademischer Grundberufe müssen auf anderem Weg eine Behandlungsbefugnis erwerben.
Weiterbildung in Psychoanalytischer Sozial- und Kulturtheorie
Dieses Angebot richtet sich an Akademiker/innen von Berufsgruppen in sozialen, künstlerischen oder kulturellen Arbeitsfeldern, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ausreichende Berufserfahrung besitzen und einen zusätzlichen psychoanalytischen Abschluss erwerben möchten.
2. Bewerbungsverfahren
Bewerbung zur psychoanalytischen Aus- bzw. Weiterbildung am AMI
Bewerber/innen, welche die o. g. akademischen Voraussetzungen erfüllen, führen Bewerbungsgespräche bei drei Lehranalytikern/innen des AMI durch. Die Liste der Lehranalytiker/innen stellt die Sekretärin des Institutes, Frau Hueck, zur Verfügung (Tel.: 0561 – 779620; E-Mail: mitscherlich-institut[ät]t-online.de) und versendet darüber hinaus die Bewerbungsunterlagen. Diese bestehen aus Informationsmaterial und einem Bewerbungsbogen. Letzterer ist auszufüllen und ebenso wie ein persönlicher Lebenslauf zu den Bewerbungsgesprächen als Kopie mitzubringen. Die Originaldokumente sind dem Sekretariat zur Verfügung zu stellen.
Jeder Bewerber nimmt Kontakt mit drei verschiedenen Lehranalytikern/innen auf, um Termine für die Gespräche zu vereinbaren. Jedes Bewerbungsgespräch dauert 50 Minuten. Nach den drei Bewerbungsgesprächen wird in einer Sitzung des Örtlichen Ausbildungsausschusses (ÖAA), der aus allen Lehranalytikern des Institutes besteht, über die Bewerbung diskutiert und über eine Empfehlung zur Aus- resp. Weiterbildung entschieden. Diese Entscheidung wird dem Zentralen Ausbildungsausschuss (ZAA) der DPV mitgeteilt, welcher dann letztlich über die Zulassung zur psychoanalytischen Ausbildung entscheidet und den Bewerber/die Bewerberin schriftlich darüber informiert.
3. Ablauf der Aus- bzw. Weiterbildung
Die psychoanalytische Aus- bzw. Weiterbildung stützt sich auf drei Säulen.
1) Die Lehranalyse (Analyse der eigenen Person) bei einem/r vom ZAA der DPV dazu autorisierten Lehranalytiker/in. Die Lehranalyse erfolgt in der Regel während der gesamten Zeit der Ausbildung und gilt als deren Beginn.
2) Die theoretische Ausbildung, welche sich auf regelmäßige Teilnahme der Seminare am Institut, persönliches Studium psychoanalytischer Literatur sowie die Teilnahme an den Tagungen der DPV stützt. Die theoretische Ausbildung beginnt zeitversetzt zur Aufnahme der Lehranalyse.
3) Die praktische Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte, die durch eine Zwischenprüfung, das sog. Vorkolloquium, voneinander getrennt sind. Bis zur Zulassung zum Vorkolloquium hat der/die Ausbildungsteilnehmer/in theoretische Grundlagen zu erwerben und zehn Erstinterviews mit Patienten/innen durchzuführen. Jedes Erstinterview muss jeweils bei einem/r Lehranalytiker/in zur Supervision vorgestellt werden. Dabei sollten möglichst alle Lehranalytiker/innen des ÖAA die Gelegenheit bekommen, den/die Ausbildungsteilnehmer/in kennen zu lernen.
Nach bestandenem Vorkolloquium beginnt der zweite Abschnitt als nunmehr Ausbildungskandidat/in mit Berechtigung zur Durchführung von Psychoanalysen bei Patienten unter regelmäßiger Supervision bei einem/r Lehranalytiker/in. Dabei gelten in der Regel als Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlusskolloquium der DPV die Durchführung von mindestens zwei Psychoanalysen mit einer Frequenz von vier Stunden pro Woche und einer Gesamtstundenzahl von jeweils mindestens 300 Stunden.
Vor einer möglichen Empfehlung zur Teilnahme am Kolloquium durch den ÖAA absolviert der/die Kandidat/in einen sog. Probelauf am Institut, der in der Regel auch als Prüfung für die Landesärztekammer gilt. Das Bestehen dieser Prüfung stellt die Berechtigung dar, eigenständig Psychoanalysen durchzuführen.
Die DPV-Ausbildung findet ihren Abschluss durch erfolgreiches Bestehen des Kolloquiums, über das der Zentrale Ausbildungsausschuss (ZAA) entscheidet. In einer Mitgliederversammlung der DPV wird anschließend über den Aufnahmeantrag des/r Kandidaten/in abgestimmt.
Das Vorkolloquium wie auch das Kolloquium erfolgen auf DPV-Tagungen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte gerne an das Sekretariat des AMI (Frau Hueck, Tel.: 0561 – 779620; E-Mail: mitscherlich-institut[ät]t-online.de) oder den Leiter des ÖAA, Herrn Prof. Dr. phil. Martin Teising, E-Mail: teising[ät]t-online.de