Psychotherapeutische Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte(x)

Die Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie im AMI beinhaltet die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen aufgeführten Inhalte für

  • den psychotherapeutischen Teil der Facharztweiterbildung
    -   „Psychiatrie und Psychotherapie“ sowie
    -   "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" 
  • den Zusatztitel „Psychotherapie, fachgebunden“             

Dabei steht die Facharztweiterbildung unter der Verantwortung der jeweiligen Klinikdirektoren, die Weiterbildung zum Zusatztitel unter der Verantwortung der Ärztlichen Psychotherapeutischen Weiterbildungsgemeinschaft Kassel (ÄPWK).
Für die Zulassung zur Weiterbildung im AMI sind 2 Bewerbungsinterviews erforderlich.
Diese werden von den für die Weiterbildung Verantwortlichen geführt, in der Regel vom jeweils zuständigen Klinikdirektor und vom Koordinator der ÄPWK, bzw. den jeweiligen Stellvertretern.

Die Weiterbildung umfasst folgende Bausteine:

1. Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Weiterbildung und sollte diese kontinuierlich begleiten. Wir empfehlen einer Dauer von mindestens 150 Sitzungen Einzelselbsterfahrung.  Die Selbsterfahrung erfolgt bei einem von der Weiterbildungsgemeinschaft ermächtigten Lehrtherapeuten. Die entsprechende Liste befindet sich im Semesterprogramm.
Es ist im AMI auch möglich, die Weiterbildung nach Erfüllung der Kriterien des Katalogs der Ärztekammer abzuschließen. Denn in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer werden für die verschiedenen  Weiterbildungsgänge teilweise weniger Stunden Einzelselbsterfahrung gefordert, auch Gruppenselbsterfahrung wird anerkannt. Für eine Mitgliedschaft in der DGPT ist jedoch eine Einzelselbsterfahrung von mindestens 150 Stunden erforderlich.

2. Theoretische Weiterbildung

Die angebotenen Seminare decken die in den Katalogen der ärztlichen Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte ab.
Informationen über die Seminare können dem Semesterprogramm entnommen werden, außerdem werden die aktuellen Seminare in der Semestereingangsbesprechung vorgestellt. In der Semesterabschlussbesprechung findet die Planung des neuen Semesters unter Berücksichtigung der Vorschläge der Weiterbildungsteilnehmer statt.

3. Praktische Weiterbildung

Mit der Durchführung von supervidierten Erstinterviews kann bei Erfüllung folgender Weiterbildungselemente begonnen werden:

  • laufende Selbsterfahrung 
  • Teilnahme an den Basisseminaren über 2 Semester
  • Teilnahme am Erstinterviewseminars über 1 Semester
  • Teilnahme am Seminar zur Einführung in die Ambulanzarbeit

Der Einstieg in eigene Behandlungen unter Supervision kann erfolgen: 

  • bei Vorliegen von 5 supervidierten Erstinterviews  
  • und regelmäßiger Teilnahme am technisch-kasuistischen Seminar und an der Ambulanzkonferenz ab 1 Semester vor Beginn mit eigenen Behandlungsfällen

 

Die eigenen Behandlungsfälle werden von Beginn an - das heißt ab dem Erstgespräch - regelmäßig alle 4 Behandlungsstunden supervidiert. Hierfür ist es erforderlich, dass schon vor dem Erstgespräch Kontakt zu einem Supervisor aufgenommen wurde, der die Supervision übernehmen könnte. Eine Liste der aktuell zugelassenen Supervisoren befindet sich im Semesterprogramm.
Neben der Supervision erfolgt die regelmäßige Teilnahme an der Ambulanzkonferenz und am technisch-kasuistischen Seminar.
Im technisch-kasuistischen Seminar werden die eigenen Behandlungen in ihrem Verlauf einmal pro Semester in der Runde aller Weiterbildungsteilnehmer vorgestellt und diskutiert.

Die Behandlungsfälle können über die Ambulanz des AMI abgerechnet werden.

 

Weiter gehende Fragen richten Sie bitte an

 

 

(x) Zur Verbesserung der Lesbarkeit wird im Text ausschließlich die männliche Ausdrucksform verwendet.