Die Ausbildung in tiefenpsychologischer Psychotherapie für Psychologen 

Ausgerichtet am psychoanalytischen Verständnis der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) erfolgt die Ausbildung im AMI nach den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG). Der Ausbildung liegt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Hessen zugrunde. Ihr Ablauf ist über fünf Jahre konzipiert. Sie endet mit der Approbation.

Die Kosten der Ausbildung werden durch Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen im zweiten Ausbildungsteil weitgehend gedeckt. Der Pauschalbeitrag für das Semester beträgt zur Zeit 200,- Euro. Ein gültiges Vorlesungsverzeichnis und die Namensliste der für die Bewerbungsgespräche zuständigen Dozenten können Sie über das Sekretariat des AMI bei Frau Hueck (0561/779620 bzw. Mitscherlich-Institut@t-online.de) erhalten.

Die Zulassung zur Ausbildung:

Neben einem Bewerbungsschreiben mit einem Lebenslauf und der Darlegung des Interesses an der psychotherapeutischen Arbeit sind zwei Zulassungsgespräche Grundlage der Aufnahme in die Ausbildung. Die Gespräche müssen bei ermächtigten Selbsterfahrungsleitern des Institutes erfolgen (siehe Liste), davon eines bei einem/ einer, der/die zugleich Mitglied des Ausbildungsausschusses ist.

Für das Bewerbungsverfahren ist vorab eine Gebühr von 180,- Euro auf das Konto des Alexander-Mitscherlich-Institutes zu entrichten (IBAN: DE64 5205 0353 0203 0012 62)

Zum Ablauf der Ausbildung:

Zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung im Institut verlangt die Ausbildung nach dem PTG eine praktische Tätigkeit, die aus mindestens 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychotherapie/ Psychosomatik bestehen muss und deren einzelne Ausbildungsabschnitte eine kontinuierliche Mindestdauer von 3 Monaten umfassen müssen. Die praktische Tätigkeit muss an Institutionen, die hierfür vom Landesprüfungsamt anerkannt sind und mit denen das Alexander-Mitscherlich-Institut ein Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, geleistet werden. Das AMI bietet auch die integrierte Ausbildung in psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Psychotherapie an. Ein Wechsel ist auch noch nach Beginn der Ausbildung in TfPT möglich. Der Übergang von der Selbsterfahrung zu einer Lehranalyse bedarf dann der Zustimmung durch den zentralen Ausbildungsausschuss der DPV.

Die Selbsterfahrung und die aktive Teilnahme an den theoretischen Lehrveranstaltungen von insgesamt 600 Stunden begleiten die Ausbildung. Im Einzelnen ist dies dem Curriculum und dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. In der Semesterabschlussbesprechung findet jeweils die Planung des neuen Semesters statt. Dort können Sie auch eigene Vorschläge einbringen.

Der Beginn einer Einzelselbsterfahrung bei einem Lehrtherapeuten des AMI, deren Gesamtumfang mindestens 150 Stunden betragen muss, und die aktive Teilnahme an den grundlegenden Seminaren (psychoanalytisch begründete Krankheitslehre, Diagnostik und Theorie der Behandlung) sind Inhalt des ersten Ausbildungsabschnitts.

Die Selbsterfahrung kann entsprechend dem Verfahren in einwöchiger Stundenfrequenz im Sitzen oder als intensivere psychoanalytische Erfahrung im psychoanalytischen Setting, also wöchentlich mehrstündig im Liegen, durchgeführt werden, was erfahrungsgemäß zu einer intensiveren Arbeit und besseren Voraussetzungen für die Arbeit mit den Patienten/Patientinnen führt. Die Selbsterfahrung soll wenigstens einen Teil der klinischen Ausbildung, also der praktischen Ausbildung unter Supervision, begleiten.

Nach Beginn der Selbsterfahrung und der regelmäßigen Teilnahme an den Basisseminaren ist der nächste Schritt die Teilnahme am Erstinterviewseminar über 2 Semester , in der die Grundlagen für die spätere Durchführung von 5 supervidierten und dokumentierten Erstinterviews ambulanter Patienten, die Voraussetzungen zur Meldung zur Zwischenprüfung sind, erworben werden sollen. Patienten für die 5 durchzuführenden Erstinterviews können gewöhnlich durch das AMI vermittelt werden. Fakultativ kann eines der Erstinterviews auch aus einer stationären tiefenpsychologisch ausgerichteten Behandlung stammen, es muss jedoch von einem Supervisor des AMI supervidiert werden. Die erfolgreiche Durchführung der 5 supervidierten Erstinterviews berechtigt zur Meldung zur Zwischenprüfung, die Meldung zur Zwischenprüfung wiederum zur Teilnahme am tiefenpsychologischen Technischen Seminar.

Die erfolgreiche Zwischenprüfung, ein Kolloquium mit Mitgliedern des Ausbildungsausschusses, eröffnet den Zugang zum zweiten, dem behandlungspraktischen Teil der Ausbildung.

In der behandlungspraktischen Ausbildung begleitet ein kontinuierlicher Prozess regelmäßiger Supervision durch verschiedene Supervisoren die Behandlungen von mindestens 6 Ausbildungsfällen mit unterschiedlichen Störungsbildern und unterschiedlicher Behandlungsdauer im Gesamtumfang von mindestens 600 Stunden. Um zu gewähren, dass ein durchgeführtes Erstinterview zeitnah supervidiert wird, sollte bereits vor Vereinbarung eines Erstinterviewtermins Kontakt mit einem aus der Supervisorenliste zu wählenden Supervisor aufgenommen werden. Verständigt man sich auf eine psychotherapeutische Behandlung eines Patienten, muss mindestens jede vierte Behandlungsstunde supervidiert werden, sodass der praktische Ausbildungsabschnitt von mindestens 150 Stunden Supervision tiefenpsychologisch fundierter psychotherapeutischer Behandlungen begleitet wird.

Neben der Supervision ist die regelmäßige und aktive Teilnahme am Technischen TFP-Seminar, das das zweite grundlegende Element der praktischen Ausbildung bildet, verpflichtend. Im Technischen Seminar stellen die Ausbildungskandidaten unter Leitung von Supervisoren ihre Behandlungen, die in der Runde der Teilnehmer diskutiert und erörtert werden, regelmäßig vor. Um sich für die Approbationsprüfung anmelden zu können, ist der Nachweis erforderlich, dass jeder Behandlungsfall zumindest einmal im Technischen Seminar vorgestellt wurde. (Studienbuch). Während der behandlungspraktischen Ausbildung raten wir zur fortgesetzten Teilnahme am Erstinterviewseminar. Zur zusätzlichen Reflexion von Behandlungen empfehlen wir die Teilnahme an einer Balintgruppe.                 

Für die Vermittlung von Patienten, das Erlernen der Antragstellungen für Behandlungen und nicht zuletzt für die Abrechnung der Fälle mit der Kassenärztlichen Vereinigung steht Ihnen die Ausbildungsambulanz des AMI zur Verfügung. Nach Ihrer Anmeldung dort können Sie Patienten zugewiesen bekommen, nachdem diese zunächst eine Erstsicht bei einem Mitarbeiter der Ambulanz hatten. In den regelmäßigen Ambulanzkonferenzen werden mit Ihnen die für die Antragstellungen bei den Kostenträgern formalen und konkreten inhaltlichen Voraussetzungen erarbeitet bzw. supervidiert, damit der Antrag Aussicht hat, vom Gutachter befürwortet zu werden. Über die Ambulanz kommen die von den Krankenkassen gezahlten Behandlungshonorare an Sie zur Auszahlung. Einzelheiten dazu finden Sie in der „Praxisanleitung“ der Ambulanz.  

Vor der mündlichen Approbationsprüfung im Landesprüfungsamt ist die mündliche Präsentation eines Therapiefalles im AMI vorgesehen (Institutsabschluss). Um die unterstützende Erörterung des Therapiefalles im Institut für die Approbationsprüfung zu fördern, wird empfohlen, den Institutsmitgliedern zuvor den schriftlichen Behandlungsbericht zukommen zu lassen.

Die Ausbildung schließt mit der Approbationsprüfung beim Hessischen Landesprüfungsamt ab. Sie ermöglicht ihnen sowohl eine Mitgliedschaft im AMI als auch die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).

Gez. der Ausbildungssauschusses TFPT:  

G. Stork:                                             gerdastork@aol.de       

E. Buck:                                              esther.buck@t-online.de

G. Dravoj                                            gerlinde.dravoj@freenet.de

B. Filor:                                               b-filor@web.de

S. Styllos                                            sybille.styllos@web.de