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Psychotherapeutische Tätigkeit in Anstellung

Seit Oktober bietet das Alexander-Mitscherlich-Institut (AMI) Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Ärzt*innen in Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie, die im AMI zugelassen sind, die Möglichkeit an, im Bereich der Ambulanz eine psychotherapeutische Tätigkeit in Anstellung auszuüben.

Gern beschreiben wir hier, was Sie bei einer Tätigkeit in unserer Ambulanz erwartet. Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte psychotherapeutische Erfahrung zu vermitteln, die Sie in die Lage versetzt, Ihre ambulante Aus- oder Weiterbildung und eines Tages auch Ihre Tätigkeit als approbierte Psychotherapeut*in mit der notwendigen Sicherheit und Gründlichkeit auszuüben. Dazu brauchen Sie Erfahrung und Supervision, - Bausteine, die in unserer Ambulanz vorzüglich angeboten werden.

Sie können Ihre wöchentliche Stundenzahl individuell mit uns absprechen, sodass Tätigkeiten als Minijob bis hin zu einer Festanstellung mit max. 20 Wochenstunden möglich sind. Die Arbeitsverträge sollten mindestens ein halbes Jahr gelten, besser 1 Jahr, wobei Verlängerungen grundsätzlich möglich sind.

Vergütung:

Bei einer halben Stelle mit 20 Wochenstunden erhalten Sie 1.500 € brutto. Hinzu kommen für Sie kostenfrei Supervisionsstunden in einer Gruppe mit max. 4 Teilnehmer*innen, die in der Regel 3-mal wöchentlich mit je 90 Minuten stattfindet. Das entspricht einer fiktiven Vergütung von ca. 480,- monatlich zusätzlich und ist steuerfrei, da Teil des Aus- oder Weiterbildungsvertrages.

Arbeitszeit und Home Office:

Die Arbeitszeit teilt sich bei 20 Wochenstunden auf in 10-11 Stunden Patientenkontakte, bis zu 4 ½ Stunden Gruppensupervision sowie Dokumentation, Schreiben von Arztbriefen, Vor- und Nachbereitung. Letzteres ist auch als Home Office denkbar.

Patientenkontakte: dies beinhaltet Erstinterviews, Folgetermine, Probatorik mit bis zu 7 Stunden, nach absolvierter Zwischenprüfung Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden oder Akutbehandlung. Wenn Sie in Ihrer Aus- oder Weiterbildung so weit fortgeschritten sind, dass die Zwischenprüfung ansteht, können Sie aus Ihrem Patientenpool geeignete Patient*innen für Ihre Langzeitfälle finden, was dann gesondert vergütet wird.

Ziele:

Die Aufgabe der angestellten Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und Ärzt*innen in Weiterbildung besteht in der Erfassung der Problematik der Patient*innen, der Entwicklung einer Hypothese zum intrapsychischen Konflikt, einer vorläufigen Diagnose sowie in der Indikationsstellung.

Supervision:

Supervision in einer Gruppe mit max. 4 Teilnehmer*innen, die in der Regel 3-mal wöchentlich mit je 90 Minuten stattfindet, ist inkludiert.

Voraussetzungen:

Sie müssen für die Aus- oder Weiterbildung im AMI zugelassen sein. Sie sollten möglichst das psychiatrische Praktikum oder andere klinische Erfahrungen mitbringen.

Anerkennung:

Die Zeit der Anstellung ist für die praktische Tätigkeit (PT 2) für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) anrechenbar. Ärzt*innen in der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie können während der Tätigkeit in der Ambulanz die in der WBO geforderten psychosomatischen Untersuchungen und Erstinterviews (in der WBO: „Anamnesen”) sowie einen Teil der Kurzzeittherapien mit nachfolgender Supervision durchführen.

Sprechen Sie unser Sekretariat auf unser Angebot an, wenn Sie neugierig geworden sind.